Einschätzung des Entwicklungsstandes

Zwar können grobe Richtwerte für eine gelingende, „normale“ Entwicklung Heranwachsender bestimmt und angegeben werden. Ob ein Entwicklungsstand als „normal“ im Sinne von unproblematisch eingestuft wird, ist jedoch immer auch von der subjektiven Wahrnehmung der beteiligten Menschen abhängig.

Funktionen und Leistungen eines jungen Menschen werden häufig bewertet und verglichen. Nicht der Erwartung entsprechende Fähigkeiten und Fertigkeiten werden als Hinweis auf mögliche Entwicklungshemmnisse gewertet und die Frage nach Wegen zur Überwindung dieser Hemmnisse wird gestellt.

Wenn das Verhalten von Kindern und Jugendlichen nicht den Notwendigkeiten des Alltags entspricht, wird das im Rahmen einer diagnostischen Einschätzung im SPZ nachvollzogen. In einem schrittweisen Klärungs- und Entscheidungsprozess wird erarbeitet, wie die Abweichungen korrigiert und überwunden werden können. Der Krankheitswert einer Entwicklungsauffälligkeit wird bewertet. Es werden dann entsprechende Therapien eingeleitet, damit die Entwicklungsauffälligkeit möglichst ganz überwunden werden kann.

Für die Anmeldung eines Kindes beim SPZ ist neben einer Überweisung dieser Anmeldebogen erforderlich.

Anmeldebogen Ihre Meinung zu unserer Website Newsletter bestellen

gendergerechte Schreibweise: Falls zur besseren Lesbarkeit im Text nur die männliche Form benutzt wird, beziehen alle Angaben trotzdem ausdrücklich alle Geschlechter mit ein.