Erstdiagnostik

In der Regel erfolgt als erstes eine ärztliche Anamnese mit Befragung und Untersuchung. Im Gespräch und mit Hilfe einer entwicklungsneurologischen Untersuchung erfasst der Arzt den Stand der Entwicklung und die genauer zu untersuchenden Aspekte der Entwicklung des Patienten.

Zum sozialpädiatrischen Standard gehört die psychologisch-testdiagnostische Untersuchung. Sie liefert wichtige Befunde zum Entwicklungsstand. Ebenso werden je nach Bedarf in der Erstdiagnostik auch spezielle Entwicklungsbereiche diagnostisch beleuchtet (Sprachentwicklung durch die Logopädin, Wahrnehmungs- und Bewegungsentwicklung bzw. spezielle Symptome in diesen Bereichen durch Physio- und/oder Ergotherapeutin).

Wie der Arzt führen die einzelnen Fachbereichsmitarbeiter ebenfalls Gespräche mit den Eltern und berichten über die von ihnen erhobenen Befunde.

Die Erstdiagnostik mündet in ein „Auswertungsgespräch“. Dabei werden alle erhobenen Befunde zusammengefasst und mit der Familie die weiteren Schritte besprochen.

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